AGB

 

Praxis für natürliche Hormonregulation HP Ulrike Hilpert

1. Vergütungsvereinbarung

Nach § 630 a) Absatz 1 BGB entsteht zwischen dem Behandler und dem Patienten* ein Vertrag. Die Höhe der Vergütung zwischen dem Heilpraktiker und dem Patient kann frei vereinbart werden. Der Heilpraktiker ist an sich an eine Preisgestaltung nicht gebunden.

Für die übliche Vergütung wird die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) als Grundlage genutzt. Dieser Kostenrahmen dient v.a. der Kostenübernahme durch die Krankenkassen sowie der Übersichtlichkeit des Therapieplans, ist jedoch für den Heilpraktiker rechtlich nicht bindend.

2. Kosten

2.1. Stundenhonorar

Das Stundenhonorar beträgt 110 € pro Zeitstunde, egal ob diese Zeit mit dem Patienten oder der Vor- und Nacharbeit zugebracht wird.

Der Patient bekommt eine Tabelle mit den aktuellen Leistungen der Praxis ausgehändigt.

Es gelten für die Zukunft immer die aktuell auf der Webseite www.natuerliche-hormonregulaiton.de ausgewiesenen Leistungen und Stundensätze.

Patienten werden über Änderungen der Honorare oder Leistungen informiert (Newsletter).

Unabhängig davon erkundigt sich der Patient vor Terminvereinbarung über etwaige Änderungen des Leistungsangebotes oder des Stundensatzes.

Die aktuellen AGB sind jederzeit für den Patienten auf der Webseite der Praxis abrufbar.

2.2. Berechnungsgrundlage

Für eine möglichst effektive und individuelle Beratung braucht HP Ulrike Hilpert in der Praxis für hormonelle Balance für jeden Patiententermin eine Nacharbeit von einer halben bis zwei Stunden. In der Vorarbeit brauchen die Therapeuten bis zu einer halben Stunde. Diese Vor- und Nacharbeit wird pauschal und nicht individuell abgerechnet (siehe Leistungsverzeichnis).

Die Beratungshonorare gelten sowohl für eine persönliche als auch für eine telefonische Beratung.

Kosten für Labortests, Nahrungsergänzung oder naturheilkundliche Arzneien sind in den Honoraren nicht enthalten.

Die Praxis ist nicht umsatzsteuerpflichtig.

2.3. Zahlungsziel

Rechnungen haben ein Zahlungsziel von 10 Tagen.

2.4. Inkassoverfahren

Wir behalten uns vor Forderungen, für die ein Zahlungsverzug festgestellt wurde, an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Das Inkassoverfahren wird bei Privatpatienten, Ratenzahlern und Patienten mit einer Zusatzversicherung sowie Beihilfe Berechtigten von unserer Abrechnungsstelle PAS Dr. Hammerl durchgeführt.

2.4 3% Aufschlag für Patienten mit einer privaten Versicherung, Zusatzversicherung, Beihilfe, Patienten mit 30-Tage Zahlungsziel

In folgenden Fällen arbeitet unsere Praxis mit einer ärztlichen Abrechnungsstelle zusammen (PAS Dr. Hammerl):

  • Bei privat versicherte Patienten, die eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker wünschen
  • Bei Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung, die eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker wünschen
  • Bei der Beihilfe versicherte Patienten, die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker wünschen
  • Bei Patienten, die ein Zahlungsziel von 30 Tagen wünschen

Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung, privaten Versicherung und bei der Beihilfe versicherte Patienten bekommen nur dann eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, wenn sie sich für die Abrechnungsstelle entscheiden. Anderenfalls erfolgt eine pauschale Abrechnung.

Die Abrechnungsstelle bemüht sich um die Vermittlung zwischen Patient und Versicherung, sollte es zu Problemen bei der Übernahme der Kosten seitens der Versicherung kommen.

Der Patient meldet seinen Wunsch in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der Abrechnungsstelle in oben genannten Fällen bei Terminbuchung an. Eine nachträgliche Zusammenarbeit ist für bereits abgerechnete Termine nicht möglich.

2.5. Erstattung durch Dritte/ Kostenträger

2.5.1 Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Heilpraktiker-Leistungen grundsätzlich nicht. Sie machen in der Regel auch keine Ausnahmen aus Kulanzgründen.

2.5.2 Erstattung durch Privatkassen, Beihilfe oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker

Die privaten Krankenversicherungen, Beihilfe oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen in der Regel die Kosten für Behandlung durch einen Heilpraktiker.

Aber auch hier können durch verschiedene Klauseln, besondere Versicherungsbedingungen oder Tarife bestimmte Gebührenziffern oder Gebührensätze aus der Kostenübernahme herausfallen.

Es liegt beim Versicherungsnehmer und Patienten die Kostenübernahme mit der Krankenkasse oder Beihilfestelle abzuklären.

Der Heilpraktiker und auch die Abrechnungsstelle (PAS Dr. Hammerl) können trotz sorgfältigem Umgang mit dem Gebührenverzeichnis keine Garantie übernehmen, dass die in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich erstattet werden.

Rechnungen können weder im Vorhinein noch nachträglich den Vorstellungen des Patienten angepasst werden, da ein Heilpraktiker Rechnungen nicht willkürlich erstellen kann.

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker stammt aus dem Jahre 1985. Die Beträge wurden leider bis heute nicht der allgemeinen Preisentwicklung angepasst. Deshalb werden Höchstgebühren der GebüH teilweise überschritten um den angegebenen Stundensatz zu decken.

Weitere Hinweise zur Erstattung privater Versicherungen finden Sie hier.

2.5.3 Fälligkeit unabhängig von Erstattung

Der Rechnungsbetrag ist unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinisch – wissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten Therapien und Diagnostik oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen, in voller Höhe zum angegebenen Zahlungstermin zu zahlen.

2.5.4 Kein kostenloser oder 24-Stunden Support

Es werden zwischendurch keine Behandlungsanfragen per E-Mail beantwortet.

Fragen zur Behandlung sollten ausschließlich während Terminen geklärt werden. So kommt der Therapeut seiner Sorgfaltspflicht in der Behandlung nach.

Der Patient hat für Verständnisfragen in Bezug auf seine Pläne eine Nachfrage E-mail frei. Diese Fragen sollten in einer E-Mail gebündelt werden.

Die Praxis ist eine reine Terminpraxis. Termine werden ausschließlich während der ausgewiesenen Praxiszeiten vergeben.

Jeder Patient bekommt grundsätzlich den nächstmöglichen Terminzugewiesen. Es besteht kein Anspruch auf eine bevorzugte Terminwahl bei Notfällen. Notfälle werden in der Praxis nicht behandelt.

2.5.5 Adressänderung

Der Patient verpflichtet sich korrekte Adressdaten anzugeben, sowie Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen. Sollte die Ermittlung von Adressdaten notwendig sein, übernimmt der Patient dafür die zusätzlich anfallenden Kosten.

2.5.6 Dauer der Zusammenarbeit

Bei der Buchung von Terminen entstehen für den Patienten keinerlei Verpflichtungen die Behandlung weiter zu führen.

Das Praxisteam kann im Gegenzug die Zusammenarbeit ebenfalls jederzeit beenden. Dies gilt insbesondere, sollte der Patient sich nicht an die im Rahmen des Behandlungsvertrages getroffenen Vereinbarungen halten.

Der Patient wird nach dem Ersttermin über die Anforderungen der Therapie informiert. Durch die Buchung der Anamnese gibt sich der Patient mit diesen Anforderungen einverstanden.

3. Therapeuten

Die Behandlung wird im auf dieser Webseite ausgewiesenen Umfang von HP Ulrike Hilpert geführt. Ulrike Hilpert wird dabei im ausgewiesenen Rahmen von ihrem Praxisteam unterstützt.

In Zukunft kann der Patient zur Entlastung von HP Ulrike Hilpert in Bezug auf Hilfsarbeiten auch von geschultem und supervidiertem Praxispersonal behandelt werden (z.B. Blutabnahme).

4. Termine

4.1 Vereinbarung von Terminen

Termine können online, telefonisch oder per E-Mail gebucht werden. Termine sind von Seiten der Praxis für hormonelle Balance und Homöopathie aus nur dann verbindlich, wenn diese auch schriftlich bestätigt worden sind.

Die Bestätigung der Onlinebuchung kommt über die E-Mailadresse info@natuerliche-hormonregulation.de. Der Patient ist angehalten auch in seinem SPAM Ordner nachzuschauen, sollten er zeitnah keine Bestätigung bekommen haben.

Reservierungen sind hingegen keine verbindlichen Terminbuchungen.

Bei Neupatienten werden reservierte Termine erst dann bestätigt, wenn der Patient der Praxis seine vollständigen Daten und den unterschriebenen Patientenvertrag übermittelt hat.

Aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen wird der Behandlungsvertrag mit dem Patienten vor Behandlungsbeginn abgeschlossen. Da in einem therapeutischen Verhältnis besonders sensible persönliche Daten bereits in der ersten Behandlungsminute zur Sprache kommen, macht eine nachträgliche Regelung der Datenschutzverhältnisse wenig Sinn.

Termine für die akute homöopathische Behandlung bei Ulrike Hilpert können ausschließlich online bis um 18 Uhrdes Vortages gebucht werden. Termine, die danach eingehen, werden für den nächsten Tag weder berücksichtigt, noch bestätigt. Termine finden auch hier nur dann statt, wenn sie auch bestätigt worden sind.

4.2. Widerruf

Der Patient hat ungeachtet der vereinbarten Stornierungsfrist (siehe 4.3) von Gesetzes her ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diesem gemäß können Verträge, die durch Fernmedien abgeschlossen worden sind, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wiederrufen werden.

Damit die vertraglich vereinbarte Stornierungsfrist nicht ausgehebelt wird, können Termine ab dem Zeitpunkt der Buchung grundsätzlich erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen statt finden.

Möchte der Patient (auch im Verlauf der Behandlung) Termine kurzfristig wahrnehmen, verzichtet er mittels Patientenvertag vorab auf die Einhaltung der Wiederrufsfrist. 

4.3 Absage vereinbarter Termine

Ein vereinbarter Termin muss bei Verhinderung spätestens 48 Stundenvorher abgesagt werden.

Wird ein Termin nicht oder nach Ablauf der Stornierungsfrist abgesagt, wird der Termin vollständig in Rechnung gestellt. Dieses Ausfallhonorar gilt unabhängig von dem Grund der Absage (Stau, Kind krank, Geschäftsreise).

Der Patient kann Termine, die als Termine vor Ort gebucht sind, jederzeit in ein Telefontermin umwandeln.

Ein Ausfallhonorar fällt auch an, wenn der Termin seitens des Patienten vorzeitig abgebrochen wird.

Sollte die Praxis für hormonelle Balance wider Erwarten einen Termin nicht einhalten, kurzfristiger als 48 Stunden vorher absagen oder verschieben, bekommt der Patient den Folgetermin geschenkt.

Bei einem verspäteten Erscheinen des Patienten gelten die Honorarvereinbarungen für das Erstgespräch und die Folgekonsultationen in vollem Umfang und werden pauschal abgerechnet. Ein Anspruch auf Verlängerung des Termins besteht nicht.

Wenn Termine kombiniert werden (z.B. Anamnese und Blutabnahme), müssen beide Termine gesondert storniert werden.

Der Patient ist grundsätzlich für die rechtzeitige Absage zuständig, sollten sich Labortests verzögern, die nicht über die Praxis laufen, sondern durch externe Labore.

5. Aufklärungspflicht, Mitteilungspflicht und Komplikationen

Gemäß § 630 c) BGB ist der Patient dazu verpflichtet an der Behandlung mitzuwirken. Mit dem Ausfüllen der Patientenbögen und seiner persönlichen Informationen unter anderem verpflichtet er sich der Praxis seinen Gesundheitszustand und seine Lebensumstände nach bestem Wissen und Gewissen mitzuteilen.

Er verpflichtet sich weiterhin die Praxis über jegliche nachträgliche Änderungen an seinem Gesundheitszustand persönlich zu informieren, genauso wie über die für die Behandlung relevanten Änderungen der Lebensumstände.

Alle Fragebögen, die der Patient im Rahmen der Behandlung ausfüllt fallen in den Bereich dieser Vereinbarung.

Die Therapeuten sind gemäß § 630 e) BGB dazu verpflichtet den Patienten über Nebenwirkungen, Risiken und Komplikationen zu unterrichten. Obwohl Komplikationen sehr selten sind, ist der Patient dazu angehalten die Therapeutin über jede Komplikation zu unterrichten. Ebenfalls können Erstreaktionen wie eine erste Verstärkung von Schmerzen, eine Verschlimmerung des Hautbilds oder des Gemüts auftreten. Der Patient berichtet im Rahmen seiner Termine über auftretende Reaktionen und Probleme.

6. Haftungsausschluss

Dem Patienten ist es bewusst, dass einige der angebotenen Methoden, wie z.B. die Homöopathie, wissenschaftlich oder schulmedizinisch nicht anerkannt sind und im Rahmen der Erfahrungsheilkunde angewandt werden. Die Anwendung dieser Methoden alleine führt nicht zu einem Behandlungsfehler. Bezüglich des Entschlusses zur Behandlung mit nicht wissenschaftlich anerkannten alternativen Behandlungsmethoden gelten die Grundsätze der Patientenautonomie und der Vertragsfreiheit. Der Heilpraktiker ist nicht dazu verpflichtet, auf seine mangelnde fachärztliche Kompetenz hinzuweisen, sollte sich der Patient bewusst gegen eine fachärztliche Behandlung und für eine heilpraktiktische Behandlung entscheiden.

Es wird keinerlei Haftung für die Handlungen Dritter übernehmen. Dies gilt auch für Schäden aus Kooperationsverhältnissen.

7. Schweigepflicht

In Bezug auf alle Informationen und Behandlungen im Rahmen des Verhältnisses zwischen Therapeut und Patient verpflichtet sich das Praxisteam der Praxis für hormonelle Balance, HP Ulrike Hilpert, zur Verschwiegenheit.

Bei der Behandlung von Minderjährigen gilt diese Verschwiegenheit gegenüber den Erziehungsberechtigten ebenfalls. Eine Information der Erziehungsberechtigten findet dann statt, wenn Informationen seitens des minderjährigen Patienten im Rahmen der Behandlung Anlass zur Vermutung geben, dass das körperliche oder seelische Wohl des Patienten ohne eine Information der Erziehungsberechtigten gefährdet wäre.

8. Datenschutz (gem. Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO))

8.1 Die Verantwortliche für die Verarbeitung der Patientendaten ist die Praxisinhaberin:

HP Ulrike Hilpert, Hansastraße 14, 20149 Hamburg, info@natuerliche-hormonregulation.de

8.2        Ein ständiger Vertreter und/oder Datenschutzbeauftragter ist in der Praxis nicht vorhanden.

8.3       Personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten des Patienten werden zum Zwecke der heilpraktischen Versorgung sowie zur Abrechnung von Behandlungsleistungen erhoben. Sie werden in den Patientenakten gespeichert. Bei den Daten handelt es sich um die Kontaktdaten und um Angaben zur seelischen und körperlichen Gesundheit wie Anamnese, Medikation, Diagnosen, Therapievorschläge, Therapieverlauf des Patienten usw.

Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Patienten ist auf der Grundlage des Behandlungsvertrages zwischen dem Patienten und der Praxisinhaberin notwendige Voraussetzung für eine adäquate und sorgfältige Behandlung.

Nach § 630 f BGB werden personenbezogene Daten in der Praxis noch mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt. Die Speicherung der Daten erfolgt nach den Regeln der DGSVO.

8.4       Datenübermittlung

Die Übermittlung von Patientendaten an Dritte erfolgt nur, soweit es rechtlich zulässig ist oder der Patient hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Dritte in diesem Sinne können andere Leistungserbringer (Heilpraktiker/Ärzte/Physiotherapeuten, Supervisoren etc.) oder Krankenversicherungen sein.

Mitarbeiter der Praxis haben im Rahmen Ihrer Befugnisse Zugang zu den Daten des Patienten. Alle Mitarbeiter der Praxis sind nach den Vorgaben der DGSVO vertraglich zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz verpflichtet.

Die elektronische Kommunikation über E-Mail findet verschlüsselt statt und im Falle der Übermittlung von sensiblen Daten auch passwortgeschützt.

8.5        Rechte des Patienten

Dem Patienten stehen bezüglich seiner Daten verschiedene Rechte zu:

Er kann jederzeit Auskunft über die erhobenen Daten sowie die Berichtigung falscher Daten verlangen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht ihm auch das Recht auf Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung oder Sperrung der gespeicherten Daten zu. Soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, steht dem Patienten des Weiteren das Recht auf Datenübertragung zu.

Eine erteilte Einwilligung in die Datenverarbeitung kann der Patient jederzeit widerrufen.

Schließlich steht dem Patienten ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu, soweit er der Auffassung ist, dass die Verarbeitung der erhobenen Daten gegen die DS-GVO verstößt.

8.6       Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung in dieser Praxis ist:

–       der Behandlungsvertrag zwischen Praxisinhaber und Patient,

–        Art. 6 Abs. 1 b), Art. 9 Abs. 2 f), h) i.V.m. Abs. 3 DS-GVO,

–       § 22 Abs. 1 Nr. 1 b) BDSG.

9. Schriftlichkeitsklausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich vorzunehmen. Auch ein eventueller Verzicht auf die Schriftform ist zuvor schriftlich zu vereinbaren.

10. Unwirksamkeitsklausel

Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksamoder undurchführbar sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, an ihrer Stelle eine wirksame und durchführbare Vorschrift zu vereinbaren, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der ursprünglichen Vorschrift möglichst nahe kommt.

* Der besseren Lesbarkeit wegen wird in diesen AGB auf eine genderneutrale Ansprache verzichtet. Es werden aber ausdrücklich alle Menschen angesprochen und keiner ausgeschlossen.

Anhang 1: Muster Einwilligung PAS Dr. Hammerl

Anhang 2: Abrechnung bei privater Zusatzversicherung, privater Versicherung und Beihilfe.

Schweigerechtsentbindung und Einwilligung für die Abrechnungsstelle PAS Dr. Hammerl

Hier finden Sie weitere Informationen über die Kostenerstattung seitens privater Versicherungen.