Honorare/Therapiekosten

Hier finden Sie eine Übersicht über unsere Honorare und weitere Kosten der regulativen hormonellen Therapie in unserer Praxis.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erklärungen und Hinweise in den Reitern und lesen Sie diese vollständig.

Stundensatz

120 € pro Zeitstunde, egal ob diese Zeit mit dem Patienten oder der Vor- und Nacharbeit zugebracht wird.

Vor- und Nacharbeit werden abgerechnet

Wir betreiben in unserer Praxis kein naturheilkundliches Doping. Unser Ziel ist das Finden der Ursachen einer Störung, wodurch der Patient nach einer höchst individuellen Beratung die Möglichkeit bekommt sich durch seine Themen durchzuarbeiten. Während wir uns über wiederkehrende Patienten sehr freuen, freuen wir uns über zufrieden entlassene Patienten noch viel mehr.

Für eine möglichst effektive und individuelle Beratung brauchen wir für jeden Patiententermin eine Nacharbeit von einer halben bis zwei Stunden. In der Vorarbeit brauchen wir bis zu einer halben Stunde. Am Ende der Honorartabelle finden Sie eine detaillierte Leistungsbeschreibung. Diese Vor- und Nacharbeit rechnen wir pauschal und nicht individuell ab.

Vor- oder Nacharbeit heißt:

Auswertung von Fragebögen und Laborergebnissen, Dokumentation, individuelle Recherche, Erstellung von Therapieplänen für Nahrungsergänzung, Angleichung von Therapieplänen, Neuerstellung von Therapieplänen nach Neutestung, Homöopathische Repertorisation (akut und chronisch), Laborgespräche, Die Aufbereitung komplexer Pläne damit der Patient sie möglichst leicht umsetzen kann

Aber auch:

Vorbereitung der Proben für die Blutentnahme, Besorgung von Trockeneis und Verpackungsmaterial, Koordinierung der Versendung von hoch empfindlichen Proben für Speziallabore

Honorarübersicht

Terminstruktur

Der Ersttermin ist ein Sondierungsgespräch, welches 60 Minuten dauert und 160 Euro kostet. Jede Behandlung beginnt mit dem Ersttermin. In diesem Gespräch wird Ihr Anliegen besprochen und wir eruieren gemeinsam, ob Ihre Bedürfnisse zu unserer Behandlung passen. Sie bekommen nach dem Ersttermin ausführliche Informationen zum Behandlungsablauf, sodass Sie dann eine informierte Entscheidung treffen können.

30-Minuten Termine und Akuttermine finden immer telefonisch statt. Termine, welche 60 Minuten dauern, können telefonisch oder persönlich statt finden. Auch der Ersttermin findet immer telefonisch statt.

   Termine bei U. Hilpert                      Honorar

 

 

 

Ersttermin

60 Minuten

Telefongespräch

 160 € 

Anamnese

60 Minuten 

Gespräch

(Telefon/zoom)

 430 €

Vor- und Nacharbeit 150 Minuten
+Nahrungsergänzung
+Homöopathie

Kontrolltermin ohne
neue Test-
auswertung

30 Minuten

Gespräch

(Telefon/zoom)

230 €
Vor- und Nacharbeit 90 min
+Homöopathie

Blut-
abnahme
Walsh/Kontrolle 

(in der Praxis)

80 €

Kontrolltermin mit
neuem Test 

30 Minuten

Gespräch

(Telefon/zoom)

 285 €
Vor- und Nacharbeit 120 Minuten
Auswertung Homöopathie
+Auswertung Test: neuer Plan
Nahrungsergänzung

Akut-
behandlung

Homöopat.*

15 Minuten

Gespräch

(Telefon/zoom)

 

120 €

Nacharbeit 45 Minuten (Repertorisation,

Recherche, Rezept)

Erklärtermin

60 Minuten

nur für Bestandspatienten

120 €

Erklärtermin


30 Minuten

nur für Bestandspatienten

 

65 €

Traumatherapie

90 Minuten

nur für Bestandspatienten

160 €

 

*Hinweis zu Akutterminen

Akuttermine sind keine Notfalltermine, da Notfälle in Heilpraxen nicht behandelt werden dürfen. Akuttermine sorgen lediglich dafür, dass Sie einen Termin bekommen, der ganz akute Beschwerden zum Thema hat. Sie buchen einen Akuttermin, wenn Sie in Ihrer laufenden Behandlung beispielsweise folgende Anliegen haben:

  • Sie haben einen akuten Infekt.
  • Sie hatten einen Unfall und wollen gerne unsere Unterstützung bei der Nachsorge.
  • Sie haben akute psychische Beschwerden.
  • Sie stehen vor der Wahl schulmedizinische Medikamente zu nehmen oder nicht (Antibiose, Kortison etc.) und wollen dafür eine naturheilkundliche Alternative.
  • Sie haben eine geplante Operation und wollen sich in der Vor- oder Nachsorge von uns betreuen lassen, haben das Vorgehen aber nicht in Ihrem regulären Termin besprechen können.

Wir helfen Ihnen im Akuttermin mit zusätzlichen homöopathischen Maßnahmen, überarbeiten aber nicht Ihren gesamten laufenden Behandlungsplan. Es ist ein Zusatztermin, wo wir uns nur diese Beschwerden anschauen und dann homöopathisch behandeln. Wir bemühen uns Ihnen diese Termine kurzfristig anzubieten. Wir können dies nur tun, wenn wir uns in diesen Terminen wirklich nur auf das aktuell akute Geschehen konzentrieren, nicht aber Ihren ganzen Behandlungsplan überarbeiten, also Ihre Nahrungsergänzung, Ernährung etc.. Denn dafür müssen wir uns mehr Zeit in der Nacharbeit einplanen.

Läuft etwas in Ihrer generellen Behandlung nicht, z.B., weil sich Probleme mit Ihrer Nahrungsergänzung einstellen, Sie eine Überprüfung Ihres gesamten Behandlungsplanes wünschen, buchen Sie bitte einen normalen Folgetermin. Oft wird es uns nicht möglich sein Ihnen dafür kurzfristig einen Termin anzubieten. Denn die dafür notwendige Nacharbeit müssen wir in unserem Terminkalender unterbringen.

 

Abrechnung über eine Abrechnungsstelle

Bitte beachten Sie, dass unsere Abrechnung über eine Abrechnungsstelle erfolgt, siehe unten. 

Hinweis zu reinen Gesprächsterminen

Reine Gesprächstermine sind immer Zusatztermine zu den normalen Folgeterminen. Sollte eine Nacharbeit anfallen, werden Gesprächstermine automatisch in normale Folgetermine umgewandelt und auch so abgerechnet.

Weitere Therapiekosten

Laborkosten, Nahrungsergänzungsmittel und naturheilkundliche Präparate (Homöopathie) sind nicht in den Honoraren enthalten.

  • Labortests: der Walsh Test ist in der Regel der erste vorgenommene Test (anfänglich ca. 150-200 Euro, je nach Fall), Wiederholung alle 8-16 Wochen (30-70 Euro, je nach Fall). Danach folgt die Haarmineralanalyse (ca. 150 Euro). Diese wird alle 4-6 Monate wiederholt (siehe auch Diagnostik)
  • Nahrungsergänzung: rechnen Sie mit einem Budget für Nahrungsergänzung (70-150 € monatlich) und naturheilkundliche Arzneien (50-100 € für 2 Monate), je nach Fall.

Die Abrechnung von Laborleistungen erfolgt grundsätzlich zwischen Labor und Patient direkt.

Der Walsh Test muss über unsere Praxis abgerechnet werden, da wir Proben sammeln, um die Versandkosten für den Patienten zu minimieren (sonst fallen individuell 200$ an).

Ich arbeite mit der Stoffwechselanalyse (Haarmineralanalyse) des Hormonlabors Verisana (149,45 €).

Gerne stellen wir Ihnen ein Rezept über die Anweisung von Tests aus. Ob Ihre private Kranken(zusatz)versicherung diese Kosten übernimmt, ist äußerst unterschiedlich. Sie sollten sich jedoch auf die Möglichkeit einstellen, dass Ihre Kranken(zusatz)versicherung die Kosten der von mir angesetzten Tests nicht übernimmt.

Das Gleiche gilt für die Kostenübernahme von Nahrungsergänzungsmitteln.

Hier erfahren Sie mehr über die Labordiagnose von hormonellen Störungen.

Erstattung durch Krankenkassen

Die Erstattung meiner Honorare durch private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen ist im Rahmen der individuellen vertraglichen Tarifleistungen möglich, allerdings zumindest in Bezug auf die Erstanamnese meist nicht zum vollen Satz.

Private Zusatzversicherung und Beihilfe

Insbesondere Zusatzversicherungen und die Beihilfe erstatten hier nur nach einem Minimalsatz, sodass der Patient wahrscheinlich einen Teil des Honorares des Erstgespräches selber tragen muss.

Die Beihilfe schließt in manchen Bundesländern die Leistung von Heilpraktikern gänzlich aus, in anderen Fällen zahlt die Beihilfe die sogenannte Analoge Abrechnung nur nach Ermessen (wenn das Budget es hergibt).

Private Vollversicherung

Private Vollversicherungen erstatten meine Rechnungen zumindest zu einem Teil. In der Regel fällt die Erstattung der Honorare durch private Vollversicherungen großzügiger aus als bei Zusatzversicherten.

Abrechnungsstelle für Privat-, Beihilfe und Zusatzversicherte

Um die Bedingungen für eine großzügigere Übernahme meiner Rechnungen von privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen wesentlich zu verbessern, arbeite ich mit einer ärztlichen Abrechnungsstelle zusammen (PAS Dr. Hammerl).

Die Abrechnung erfolgt, wie üblich, nach direkten und analogen Behandlungsziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die Rechnungsstelle setzt sich im Falle einer zurückgewiesenen Rechnung mit der entsprechenden Krankenkasse auseinander und vermittelt.

Eine Garantie der Erstattung kann jedoch in allen Fällen nicht übernommen werden.

Eine Gestaltung der Rechnung nach den Vorstellungen des Patienten (z.B. Terminaufteilung) ist ebenfalls NICHT möglich.

Unsere Honorare gelten unabhängig von etwaigen Erstattungen durch die Krankenkasse oder Beihilfe. Bitte erkundigen Sie sich vor einer Behandlung nach den einzelnen Konditionen der Kostenübernahme (unterschiedliche Sätze im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker, Ausschluss einzelner Therapieverfahren, Ausschluss analoger Abrechnung etc.).

Bitte machen Sie sich bewusst, dass eine Therapie bei uns vor allem als Selbstzahlerleistung zu betrachten ist. Wenn Sie die Übernahme Ihrer Rechnungen von der privaten Versicherung oder Beihilfe zur Bedingung der Therapie machen, werden Sie mit einer Therapie bei uns nicht glücklich. Wir erklären Ihnen gerne ausführlich nach dem Ersttermin, wie die Heilpraktikerabrechnung korrekt und legal funktioniert und warum Ihre Versicherung möglicherweise nur einen kleinen Anteil Ihrer Rechnungen übernehmen wird. 

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen erstatten meine Honorare nicht.

10 Tage Zahlungsziel

Wir bieten unseren Patienten für Rechnungen ein Zahlungsziel von 10 Tagen. Sollte der Patient ein Zahlungsziel von 30 Tagen wünschen, besteht die Möglichkeit mit unserer ärztlichen Abrechnungsstelle Zusammen zu arbeiten. Melden Sie diesen Wunsch bitte bei der Buchung Ihres Termins an.

Für diesen Service berechnen wir 3% über den Rechnungsbetrag.

Kein kostenloser oder 24-Stunden Support

Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich nur im persönlichen Gespräch im Rahmen eines Termins Behandlungsempfehlungen aussprechen.

Während Sie in einem gewissen Rahmen Raum für Verständnisfragen bekommen, sollten unsere Pläne etc. nicht klar formuliert sein, beantworten wir in Bezug auf die Behandlung weder E-Mails noch spontane Telefonate.

Das hat folgende Gründe:

  • Wir kommen mit der Beantwortung von E-Mails zwischendurch nicht mehr hinterher.

  • Selbst scheinbar kurze Fragen führen immer zu Hintergrundüberlegungen seitens des Therapeuten. Dieser muss dann wieder Zwiesprache mit dem Patienten halten oder dem Therapeuten entgehen wichtige Informationen zum Krankheitsbild des Patienten. Darunter leidet die Qualität der Behandlung. Und der Therapeut verletzt unter Umständen seine Sorgfaltspflicht.

  • Die meisten Fragen ergeben sich aus den Unterlagen die dem Patienten vorliegen. Dort wird auch beschrieben wie man vorgeht, wenn etwas nicht vertragen wird.
  • Behandlungsanfragen an uns verlangen meistens eine Nacharbeit. Diese müssen wir sorgfältig in unseren Tagesablauf einbauen, da ansonsten die Patienten, die an dem betreffenden Tag eingeplant waren, nicht zum Zuge kommen.

Termine vergeben wir im Rahmen unserer Praxiszeiten, siehe Terminbuchung/Kontakt

Ausfallhonorar

In einigen Fällen behalten wir uns vor ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% zu berechnen.

Ein Ausfallhonorar ist fällig wenn:

  • Termine kurzfristig, also weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn, abgesagt werden. Der Grund der kurzfristigen Absage ist dabei unerheblich (z.B. Krankheit, Krankheit der Kinder, Keine Kinderbetreuung, Stau, Urlaub, Geschäftsreise).
  • Termine vorzeitig, also auf Wunsch des Patienten, frühzeitig abgebrochen werden. Auch hier ist der Grund des Terminabbruchs unerheblich.
  • Termine nicht stattfinden können, weil der Patient seine Fragebögen für die Anamnese  nicht eingereicht hat. Denn ohne die Informationen in den Patientenbögen kann die Behandlung nicht beginnen, selbst wenn Labortests bereits vorliegen sollten.
  • Termine nicht stattfinden können, weil der Patient Labortests, die nicht über unsere Praxis laufen, zu spät geordert hat. Für die frühzeitige Verschiebung von Terminen ist der Patient zuständig, wenn absehbar wird, dass Laborergebnisse zum vereinbarten Termin nicht vorliegen werden.

Es ist grundsätzlich möglich persönliche Termine bei Krankheit in einen Telefontermin umzuwandeln.

Verspätet sich der Patient, geht dies zulasten des Patienten. Es besteht kein Anspruch darauf die versäumte Zeit hinten an den Termin dran zu hängen.

Sollten wir einen Termin kurzfristig absagen, einen Termin verpassen oder doppelt buchen, bekommen Sie den Nachholtermin geschenkt.

Hier finden Sie unsere AGB.